Art. 44 BVG

Recht auf Versicherung

1 Selbstständigerwerbende können sich bei der Vorsorgeeinrichtung ihres Berufes oder ihrer Arbeitnehmer versichern lassen.
2 Wer sich nicht bei einer Vorsorgeeinrichtung versichern lassen kann, ist berechtigt, sich bei der Auffangeinrichtung versichern zu lassen.

Die Leitentscheide 3

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Einkünfte aus Vorsorge
    · 19.12.2023 · 0 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Barauszahlung der im Rahmen der Ehescheidung zu teilenden Austrittsleistungen
    · 19.06.2013 · 0 Zitierungen
  3. 3
    Umfang des Konkursbeschlags
    · 03.06.1992 · 0 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Berufliche Vorsorge
    · 16.12.2015 · 1 Zitierungen Zusammenfassung
  • Berufliche Vorsorge (Hinterlassenenleistung)
    · 10.02.2015 · 1 Zitierungen
  • Berufliche Vorsorge
    · 19.06.2013 · 1 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

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