Erwägungen
Der Streitfall betrifft die vom Walliser Kantonsbehörden erteilte Bewilligung zur Tötung eines Wolfes, der erhebliche Schäden an Herden verursacht hatte. Die WWF Stiftung Schweiz hat diese Bewilligung beim Kantonsgericht angefochten, das ihrer Beschwerde stattgegeben hat. Daraufhin hat der Staatsrat des Kantons Wallis eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde gegen diese Entscheidung beim Bundesgericht erhoben.Erwägungen
Das Bundesgericht hat zunächst die Zulässigkeit der Beschwerde des Staatsrats geprüft. Es kam zum Schluss, dass der Entscheid des Kantonsgerichts, der den Beschluss des Staatsrats aufhob und die Sache zu neuer Entscheidung zurückwies, eine anfechtbare Endentscheidung darstellte.
Allerdings befand das Bundesgericht, dass der Staatsrat nicht klagebefugt im Sinne von Art. 103 Bst. a des Bundesgesetzes über die Organisation der Bundesrechtspflege (OG) ist. Der Staatsrat ist durch den angefochtenen Entscheid weder in…