Sachverhalt

Der Fall betrifft einen Mieter, X., der seit Januar 1980 eine Wohnung in Genf bewohnt. Der Eigentümer, [Y.], erwarb die Wohnung im Jahr 2002 und kündigte den Mietvertrag von X. im Jahr 2002 mit der Begründung, er benötige die Wohnung für sich selbst. X. beantragte beim Departement für Wirtschaft, Arbeit und auswärtige Angelegenheiten des Kantons Genf, festzustellen, dass [Y.] die Wohnung in Verletzung des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) erworben hatte. Das Departement stellte fest, dass [Y.] tatsächlich gegen das Gesetz verstoßen hatte, aber die Klage auf Wiederherstellung des früheren Zustands verjährt war.

X. legte Beschwerde beim Verwaltungsgericht des Kantons Genf ein, das seine Beschwerde als unzulässig erklärte, da er nicht mehr ein aktuelles Interesse an der Anfechtung geltend machen könne, nachdem [Y.] die Kündigung des Mietvertrags zurückgezogen hatte. X. legte Beschwerde gegen diese Entscheidung beim Bundesgericht ein.

Erwägungen

Das Bundesgericht prüfte die Legitimation von X. nach Art. 20 Abs. 2 Bst. a BewG, der vorsieht, dass der Beschwerdeführer ein schutzwürdiges Interesse daran haben muss, dass die Entscheidung aufgehoben oder geändert wird. Die Rechtsprechung hat festgestellt, dass das schutzwürdige Interesse in der praktischen Nützlichkeit besteht, die die Zulassung der Beschwerde dem Beschwerdeführer bringt, indem sie ihn davor bewahrt, einen Schaden von wirtschaftlicher, ideeller, materieller oder anderer Art zu erleiden, den die angefochtene Entscheidung ihm zufügt.

Das Bundesgericht befand, dass X. nicht mehr ein aktuelles Interesse an der Anfechtung geltend machen könne, da der Rückzug der Kündigung durch [Y.] seine Beschwerde gegenstandslos gemacht hatte. Darüber hinaus stand das von X. geltend gemachte Interesse nicht in einem ausreichend engen, speziellen und schutzwürdigen Verhältnis zum Gegenstand der Anfechtung, da es darauf abzielte, von der zuständigen Behörde eine ablehnende Entscheidung zu erhalten, um die Nichtigkeit des Mietvertrags feststellen zu lassen und einen neuen Vertrag mit einem vermeintlich sichereren oder…