Erwägungen
Das Departement für öffentliche Arbeiten und Energie der Republik und des Kantons Genf hat einen Gesetzentwurf zur Änderung der Zonengrenzen auf dem Gebiet der Gemeinde Laconnex ausgearbeitet. Der World Wide Fund For Nature - WWF Schweiz, vertreten durch die WWF-Sektion Genf (im Folgenden: der WWF), hat Einspruch erhoben und die Schaffung einer Sportzone kritisiert. Der Grosse Rat hat das Gesetz unter Ablehnung des Einspruchs des WWF angenommen.
Der WWF hat beim Bundesgericht eine öffentlich-rechtliche Beschwerde und eine Verwaltungsbeschwerde erhoben und die Aufhebung des Gesetzes beantragt. Das Bundesgericht hat die Beschwerde für unzulässig erklärt und die Sache an das Verwaltungsgericht der Republik und des Kantons Genf überwiesen.
Erwägungen
Das Bundesgericht hat die Zulässigkeit der Verwaltungsbeschwerde geprüft. Nach der Rechtsprechung kann eine Entscheidung über einen Nutzungsplan Gegenstand einer Verwaltungsbeschwerde sein, wenn die Anwendung des Bundesrechts des Umweltschutzes betroffen ist.
Gemäss Art. 102 Bst. d OG ist die Verwaltungsbeschwerde jedoch unzulässig, wenn ein anderer kantonaler Rechtsmittelweg offensteht. Im vorliegenden Fall weist das Genfer Kantonsrecht dem Grossen Rat die Zuständigkeit zu, über Einsprüche gegen…