Erwägungen
Der Fall betrifft die Auslegung und Anwendung einer Reglementsbestimmung der Personalversicherung der Firma X. zur Rentenkürzung bei vorzeitiger Pensionierung. Der Beschwerdeführer wurde von der Firma X. vor die Wahl gestellt, entweder selbst zu kündigen oder sich vorzeitig pensionieren zu lassen. Da er sich für Letzteres entschied, verweigerte die Vorsorgeeinrichtung den Verzicht auf die Rentenkürzung, da die Firma X. die dafür anfallenden versicherungstechnischen Kosten nicht mehr übernehmen wollte. Der Beschwerdeführer focht diese Entscheidung an.Erwägungen
Das Bundesgericht kam zum Schluss, dass die Reglementsbestimmung eine Potestativbedingung enthält, wonach die Arbeitgeberin darüber entscheidet, ob sie den Verzicht auf die Rentenkürzung anordnet oder nicht. Diese Entscheidung muss jedoch auf sachlichen Kriterien beruhen und die Gleichbehandlung der Destinatäre beachten. Da die Firma X. ab 1998…