Art. 151 OR

Im Allgemeinen

1 Ein Vertrag, dessen Verbindlichkeit vom Eintritte einer ungewissen Tatsache abhängig gemacht wird, ist als bedingt anzusehen.
2 Für den Beginn der Wirkungen ist der Zeitpunkt massgebend, in dem die Bedingung in Erfüllung geht, sofern nicht auf eine andere Absicht der Parteien geschlossen werden muss.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Inhalt der Konventionalstrafe; Bestimmtheit der strafbewehrten Pflichten
    · 23.04.2009 · 8 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Werklieferungsvertrag mit Suspensivbedingung; Rücktritt des Bestellers (Art. 365 und 377 OR). 1. Werklieferungsvertrag mit suspensiv bedingter Bauverpflichtung
    · 13.06.1991 · 5 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Form eines Vorvertrages, der den Kauf von Grundstücken und Fahrnis zum Gegenstand hat
    · 20.03.2009 · 3 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Art. 7 lit. c AHVV: Beitragsrechtliche Behandlung gevesteter Mitarbeiteroptionen
    · 15.05.2007 · 3 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Bankgarantie
    · 28.05.1996 · 2 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Definitive Rechtsöffnung; rückwirkende Anrechnung von Unterhaltsbeiträgen
    · 10.02.2009 · 1 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Staats- und Gemeindesteuern des Kantons Luzern, Steuerperiode 2011
    · 10.08.2018 · 4 Zitierungen Zusammenfassung
  • Nachzahlung aus unentgeltlicher Rechtspflege
    · 26.09.2016 · 4 Zitierungen
  • Direkte Bundessteuer 2006
    · 02.06.2010 · 4 Zitierungen Zusammenfassung

Neueste BGer-Urteile

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