Art. 151 OR
Im Allgemeinen
1 Ein Vertrag, dessen Verbindlichkeit vom Eintritte einer ungewissen Tatsache abhängig gemacht wird, ist als bedingt anzusehen.
2 Für den Beginn der Wirkungen ist der Zeitpunkt massgebend, in dem die Bedingung in Erfüllung geht, sofern nicht auf eine andere Absicht der Parteien geschlossen werden muss.
Die Leitentscheide 6
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Inhalt der Konventionalstrafe; Bestimmtheit der strafbewehrten Pflichten8 Zitierungen
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25 Zitierungen
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3Form eines Vorvertrages, der den Kauf von Grundstücken und Fahrnis zum Gegenstand hat3 Zitierungen
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4Art. 7 lit. c AHVV: Beitragsrechtliche Behandlung gevesteter Mitarbeiteroptionen3 Zitierungen
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5Bankgarantie2 Zitierungen
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6Definitive Rechtsöffnung; rückwirkende Anrechnung von Unterhaltsbeiträgen1 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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Staats- und Gemeindesteuern des Kantons Luzern, Steuerperiode 20114 Zitierungen
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Nachzahlung aus unentgeltlicher Rechtspflege4 Zitierungen
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Direkte Bundessteuer 20064 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
Für diesen Artikel ist noch kein neues Urteil erfasst.