Erwägungen

Die Landsgemeinde des Kantons Glarus erließ am 2. Mai 2010 ein neues Gesetz über die Kantonale Sachversicherung Glarus (SachVG), das dem Unternehmen neben dem Monopolbereich auch die Möglichkeit eröffnet, im Wettbewerb mit privaten Versicherungsgesellschaften weitere Versicherungen anzubieten.

Der Schweizerische Versicherungsverband und mehrere private Versicherungsgesellschaften erhoben Beschwerde gegen diese Bestimmungen und machten geltend, dass sie gegen die Wirtschaftsfreiheit und andere Bundesrechte verstoßen würden.

Erwägungen

Das Bundesgericht wies die Beschwerde ab. Es führte aus, dass eine unternehmerische Tätigkeit des Staates grundsätzlich zulässig ist, sofern eine formell-gesetzliche Grundlage besteht, die Tätigkeit im öffentlichen Interesse liegt und verhältnismäßig ist und der Grundsatz der Wettbewerbsneutralität gewahrt bleibt.

Das angefochtene Gesetz erfülle diese Voraussetzungen. Der Kanton Glarus habe mit der Ausweitung der Geschäftstätigkeit der Glarnersach das Ziel verfolgt, die Risiken und Kosten besser zu verteilen, was ein…