Art. 189 BV
Zuständigkeiten des Bundesgerichts
1 Das Bundesgericht beurteilt Streitigkeiten wegen Verletzung:
- a. von Bundesrecht;
- b. von Völkerrecht;
- c. von interkantonalem Recht;
- d. von kantonalen verfassungsmässigen Rechten;
- e. der Gemeindeautonomie und anderer Garantien der Kantone zu Gunsten von öffentlich-rechtlichen Körperschaften;
- f. von eidgenössischen und kantonalen Bestimmungen über die politischen Rechte.
1bis …
2 Es beurteilt Streitigkeiten zwischen Bund und Kantonen oder zwischen Kantonen.
3 Das Gesetz kann weitere Zuständigkeiten des Bundesgerichts begründen.
4 Akte der Bundesversammlung und des Bundesrates können beim Bundesgericht nicht angefochten werden. Ausnahmen bestimmt das Gesetz.
Die Leitentscheide 6
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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142 Zitierungen
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2Wirtschaftsfreiheit, Gemeindeautonomie; Plakatmonopol auf privatem Grund39 Zitierungen
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3Stimmrecht; Rechtsweg bei eidgenössischen Abstimmungen35 Zitierungen
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4Zulässigkeit behördlicher Interventionen im Vorfeld einer eidgenössischen Volksabstimmung; Abstimmungsvideo der Bundeskanzlei; Interventionen von kantonalen Behörden sowie von Unternehmen, die von den Kantonen beherrsch…18 Zitierungen
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5Eidgenössische Volksabstimmung über die Konzernverantwortungsinitiative; die Kritik am Erfordernis des Ständemehrs ist sofort gegen die Abstimmungsanordnung zu erheben17 Zitierungen
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6Lit. a Abs. 1 der Schlussbestimmungen der Änderung vom 1816 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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Volksabstimmung vom 13. Juni 2021 über das Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT)18 Zitierungen
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Volksabstimmung vom 28. Februar 2016 über die Volksinitiative "Für Ehe und Familie - gegen die Heiratsstrafe"6 Zitierungen
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5 Zitierungen14.07.2022 · 5 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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