Sachverhalt

Die Gemeinde Arosa hat ein Plakatmonopol auf öffentlichem und privatem Grund, das den Plakatanschlag auf ihrem gesamten Gebiet der Gemeinde vorbehält. Die Plakanda AWI AG und die Grundeigentümerin A. haben ein Gesuch für eine Plakatstelle auf privatem Grund eingereicht, das von der Gemeinde abgelehnt wurde. Das Verwaltungsgericht des Kantons Graubünden hat den Entscheid der Gemeinde aufgehoben und die Sache zur Erteilung der Baubewilligung zurückgewiesen.

Die Gemeinde Arosa hat gegen den Entscheid des Verwaltungsgerichts eine staatsrechtliche Beschwerde eingereicht, in der sie geltend macht, dass das Plakatmonopol auf privatem Grund verfassungsmässig sei und die Wirtschaftsfreiheit nicht verletze.

Erwägungen

Das Bundesgericht hat die staatsrechtliche Beschwerde der Gemeinde Arosa abgewiesen. Es hat festgestellt, dass das Plakatmonopol auf privatem Grund ein unverhältnismässiger Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit ist, da es die Grundeigentümer und die Plakatfirmen unverhältnismässig einschränkt.

Das Gericht hat auch festgestellt, dass die Gemeinde Arosa ihre…