Art. 50 BV

Gemeinden

1 Die Gemeindeautonomie ist nach Massgabe des kantonalen Rechts gewährleistet.
2 Der Bund beachtet bei seinem Handeln die möglichen Auswirkungen auf die Gemeinden.
3 Er nimmt dabei Rücksicht auf die besondere Situation der Städte und der Agglomerationen sowie der Berggebiete.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Gemeindeautonomie, Rechtsweggarantie und kantonale Verfahrensautonomie; Art. 50 Abs. 1 und Art. 29a BV; § 238 PBG/ZH; § 20 Abs. 1 VRG
    · 05.09.2018 · 119 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Wirtschaftsfreiheit, Gemeindeautonomie; Plakatmonopol auf privatem Grund
    · 13.11.2001 · 115 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Art. 82 lit. b, Art. 89 Abs. 1, Art. 95, 111 Abs. 1 BGG
    · 15.12.2014 · 114 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Gemeindeautonomie; Rechtswirkungen des submissionsrechtlichen Zuschlags
    · 20.11.2003 · 65 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Gemeindeautonomie im Zusammenhang mit der Fortschreibung eines Richtplans
    · 07.10.2019 · 64 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Beschwerdebefugnis der Gemeinde, Gemeindeautonomie, Zulässigkeit des Kriteriums "Public Voting"
    · 25.01.2012 · 64 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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