Erwägungen
Die Regionalverkehr Bern-Solothurn AG (RBS) beabsichtigte, ein neues Depot mit Abstellanlagen zu errichten. Nach einer Variantenstudie wurde der Standort "Leimgrube" in der Gemeinde Bätterkinden als am besten geeignet erachtet. Das Projekt wurde in den Kantonalen Richtplan aufgenommen und einer öffentlichen Mitwirkung unterzogen. Am 5. Juli 2017 beschloss der Regierungsrat des Kantons Bern die Aufnahme des Projekts als Zwischenergebnis in den Richtplan, was am 12. Juni 2018 vom Bundesrat genehmigt wurde.
Im Anschluss daran erfolgte eine detailliertere Evaluation der Varianten, woraufhin die Variante "Orange 2A" im Gebiet "Leimgrube" als am besten geeignet befunden wurde. Am 14. Dezember 2018 beschloss die Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion des Kantons Bern die Fortschreibung des Projekts vom Koordinationsstand "Zwischenergebnis" zum Koordinationsstand "Festsetzung" im Richtplan.
Die Einwohnergemeinde Bätterkinden erhob daraufhin Beschwerde beim Bundesgericht und beantragte die Aufhebung der Beschlüsse, da sie ihre Gemeindeautonomie verletzt sah.
Erwägungen
Das Bundesgericht wies die Beschwerde ab. Es führte aus, dass Entscheide über Richtplanänderungen mit der Beschwerde gegen Erlasse nach Art. 82 lit. b BGG angefochten werden können. Da im Kanton Bern nur behördliche Verfügungen und Entscheide der Beschwerde unterliegen, nicht aber Richtpläne, sei die direkte Anfechtung beim Bundesgericht zulässig.
Das Bundesgericht erachtete die Beschwerde gegen den Festsetzungsentscheid, nicht aber gegen das Zwischenergebnis, als zulässig. Zwar könne ausnahmsweise auch schon das Zwischenergebnis angefochten werden, wenn es die definitive Festlegung weitgehend…