Erwägungen
Der Schweizer Vogelschutz SVS/BirdLife Schweiz und der Vogelschutzverband des Kantons Solothurn haben gegen den geplanten Windpark Grenchenberg Beschwerde erhoben. Das Bundesgericht hat die Beschwerde teilweise gutgeheissen.
Der Windpark soll sechs Windenergieanlagen (WEA) umfassen, drei davon auf dem Bergrücken nordöstlich des Restaurants Untergrenchenberg und drei weitere westlich von Obergrenchenberg. Der Projektperimeter grenzt im Osten an das Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung (BLN) Nr. 1010 "Weissenstein".
Das Bundesgericht prüfte zunächst, ob die Interessenabwägung für die Festsetzung des Grenchenbergs als Windparkstandort im kantonalen Richtplan ausreichend war. Es kam zum Schluss, dass die Abklärungen zum Vorkommen gefährdeter und national prioritärer Brutvogel- und Fledermausarten unvollständig waren. Diese Mängel wurden jedoch im nachfolgenden Nutzungsplanverfahren behoben.
Erwägungen
In der Gesamtinteressenabwägung kam das Bundesgericht zum Ergebnis, dass der Windpark mit gewissen Auflagen bewilligt werden kann:
- Die Standorte für WEA 2 und WEA 3 können nicht genehmigt werden, da sie den von der Schweizerischen Vogelwarte empfohlenen Mindestabstand von 3000 m zum Wanderfalkenhorst deutlich unterschreiten.
- Für die übrigen Standorte sind ergänzende Schutz- und Kompensationsmassnahmen vorzusehen:
- Durchführung eines aussagekräftigen Schlagopfermonitorings für Vögel und Fledermäuse unter Aufsicht von Fachleuten
- Ergänzung des Schlagopfermonitorings durch ein bioakustisches Monitoring mit zwei…