Erwägungen

Der Fall betrifft eine Klage auf Reduktion von zwei Immobilienübertragungen, die Joseph F. an seine Tochter Simone T. mit ausdrücklicher Befreiung von der Anrechnungspflicht vorgenommen hat. Die Nachkommen von Joseph F. haben gegen Simone T. Klage erhoben, um feststellen zu lassen, dass die beiden Schenkungen in dem Maße zu reduzieren sind, wie es zur Wiederherstellung ihres Pflichtteils erforderlich ist.

Das Zivilgericht des Kantonsgerichts des Kantons Waadt hat entschieden, dass die beiden Schenkungen der Reduktion unterliegen. Simone T. hat dagegen Beschwerde beim Bundesgericht erhoben.

Erwägungen

Das Bundesgericht hat die Beschwerde teilweise gutgeheißen. Es hat entschieden, dass die Schenkung von 1949 eines Chalets und von Grundstücken in den Bergen, die umfangreiche Renovierungsarbeiten erforderten, nicht unter Art. 527 Ziff. 1 ZGB fällt, da sie die Begründung, Sicherung oder gar Verbesserung des Auskommen der Beschenkten nicht bewirkte.

Hingegen unterliegt die Schenkung von 1969 eines Grundstücks mit Bauten, mit einem…