Erwägungen
Die Aktiengesellschaft MZSG Management Zentrum St. Gallen wurde 1984 gegründet und bietet Managementberatung und -seminare an. Die SMP Management Programm St. Gallen AG wurde 1991 gegründet und führt ebenfalls Managementausbildungen und -trainings durch. MZSG reichte 1994 Klage gegen SMP ein, da die Firmen zu verwechselbar seien.
Das Handelsgericht gab der Klage im Wesentlichen statt und untersagte SMP, die Firma "SMP Management Programm St. Gallen" zu führen. SMP legte Berufung ein, woraufhin das Bundesgericht das Urteil aufhob und die Klage abwies.
Erwägungen
Laut Rechtsprechung muss sich die Firma einer Aktiengesellschaft von jeder bereits eingetragenen Firma in der Schweiz deutlich unterscheiden, ansonsten der Inhaber der älteren Firma wegen Verwechslungsgefahr auf Unterlassung klagen kann.
Bei Firmen, die gemeinfreie Sachbezeichnungen enthalten, sind die Anforderungen an die Unterscheidbarkeit weniger streng. Solche Firmen müssen lediglich durch individualisierende Zusätze genügend Abstand zur älteren Firma schaffen.
Im vorliegenden Fall hat die Firma der Beklagten "SMP Management…