Art. 951 OR

Die Firma einer Handelsgesellschaft oder einer Genossenschaft muss sich von allen in der Schweiz bereits eingetragenen Firmen von Handelsgesellschaften und Genossenschaften deutlich unterscheiden.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    · 24.09.1996 · 76 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    · 27.04.1992 · 68 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Firmenrecht
    · 14.06.1966 · 46 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Firmenrecht
    · 09.07.1974 · 33 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Art. 951 Abs. 2 und 956 Abs. 2 OR
    · 26.10.1971 · 30 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Firmenschutz, unlauterer Wettbewerb
    · 03.04.2002 · 16 Zitierungen

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Firmen- und Markenrecht
    · 25.08.2015 · 17 Zitierungen
  • 12.07.2012 · 16 Zitierungen
  • Firmen- und Markenrecht; unlauterer Wettbewerb
    · 01.10.2018 · 15 Zitierungen

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