Art. 951 OR
Die Firma einer Handelsgesellschaft oder einer Genossenschaft muss sich von allen in der Schweiz bereits eingetragenen Firmen von Handelsgesellschaften und Genossenschaften deutlich unterscheiden.
Die Leitentscheide 6
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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176 Zitierungen
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268 Zitierungen
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3Firmenrecht46 Zitierungen
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4Firmenrecht33 Zitierungen
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5Art. 951 Abs. 2 und 956 Abs. 2 OR30 Zitierungen
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6Firmenschutz, unlauterer Wettbewerb16 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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Firmen- und Markenrecht17 Zitierungen
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16 Zitierungen12.07.2012 · 16 Zitierungen
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Firmen- und Markenrecht; unlauterer Wettbewerb15 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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