Art. 956 OR

1 Die im Handelsregister eingetragene und im Schweizerischen Handelsamtsblatt veröffentlichte Firma eines einzelnen Geschäftsinhabers oder einer Handelsgesellschaft oder Genossenschaft steht dem Berechtigten zu ausschliesslichem Gebrauche zu.
2 Wer durch den unbefugten Gebrauch einer Firma beeinträchtigt wird, kann auf Unterlassung der weitern Führung der Firma und bei Verschulden auf Schadenersatz klagen.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    · 24.09.1996 · 80 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    · 27.04.1992 · 70 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Firmenrecht
    · 14.06.1966 · 46 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Schutz der Firma
    · 07.09.2005 · 40 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Firmenrecht
    · 09.07.1974 · 36 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Art. 951 Abs. 2 und 956 Abs. 2 OR
    · 26.10.1971 · 31 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Firmen- und Markenrecht
    · 25.08.2015 · 19 Zitierungen
  • Firmen- und Markenrecht; unlauterer Wettbewerb
    · 01.10.2018 · 18 Zitierungen
  • 12.07.2012 · 17 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

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