Erwägungen
Fernanda Simao betreibt seit Oktober 2000 in Genf einen Schönheitssalon unter der Einzelfirma "Simao Institut de beauté Atlantis", die im Februar 2001 im Handelsregister eingetragen wurde. Sabrina Lombardo betreibt seit Januar 2001 in Onex einen ähnlichen Schönheitssalon unter der Bezeichnung "Institut de beauté Atlantis", ohne im Handelsregister eingetragen zu sein.
Fernanda Simao hat gegen Sabrina Lombardo Klage auf Unterlassung und Schadenersatz erhoben, da sie ihr Recht auf den ausschließlichen Gebrauch ihrer Firma gemäß Art. 956 OR verletzt sieht.
Erwägungen
Gemäß der Rechtsprechung verleiht die Eintragung im Handelsregister dem Inhaber das ausschließliche Recht, seine Firma zu verwenden (Art. 956 Abs. 1 OR). Wer durch den missbräuchlichen Gebrauch einer Firma geschädigt wird, kann den Richter um Unterlassung und, bei Verschulden, um Schadenersatz ersuchen (Art. 956 Abs. 2 OR).
Das Verwechslungsrisiko ist strenger zu beurteilen, wenn die Unternehmen identische oder ähnliche Tätigkeiten ausüben oder in einem begrenzten geografischen Raum tätig sind. Im vorliegenden Fall bildet…