Art. 934 OR
Bei Rechtseinheiten ohne Geschäftstätigkeit und ohne Aktiven
1 Weist eine Rechtseinheit keine Geschäftstätigkeit mehr auf und hat sie keine verwertbaren Aktiven mehr, so löscht das Handelsregisteramt sie aus dem Handelsregister.
2 Das Handelsregisteramt fordert die Rechtseinheit auf, ein Interesse an der Aufrechterhaltung des Eintrags mitzuteilen. Bleibt diese Aufforderung ergebnislos, so fordert es weitere Betroffene durch Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt auf, ein solches Interesse mitzuteilen. Bleibt auch diese Aufforderung ergebnislos, so wird die Rechtseinheit gelöscht.
3 Machen weitere Betroffene ein Interesse an der Aufrechterhaltung des Eintrags geltend, so überweist das Handelsregisteramt die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid.
Die Leitentscheide 6
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1BGE 75_I_749 Zitierungen01.01.1949 · 9 Zitierungen
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2BGE 78_I_636 Zitierungen25.01.1952 · 6 Zitierungen
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3BGE 70_I_2054 Zitierungen04.07.1944 · 4 Zitierungen
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4Handelsregister, Eintragungspflicht3 Zitierungen
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5Pflicht zur Eintragung eines Gemüsebaubetriebs in das Handelsregister2 Zitierungen
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6BGE 70_I_2572 Zitierungen08.12.1944 · 2 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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VB.2023.000115 Zitierungen25.05.2023 · 5 Zitierungen
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VB.2022.007833 Zitierungen21.06.2022 · 3 Zitierungen
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VB.2021.002813 Zitierungen28.10.2021 · 3 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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