Art. 934 OR

Bei Rechtseinheiten ohne Geschäftstätigkeit und ohne Aktiven

1 Weist eine Rechtseinheit keine Geschäftstätigkeit mehr auf und hat sie keine verwertbaren Aktiven mehr, so löscht das Handelsregisteramt sie aus dem Handelsregister.
2 Das Handelsregisteramt fordert die Rechtseinheit auf, ein Interesse an der Aufrechterhaltung des Eintrags mitzuteilen. Bleibt diese Aufforderung ergebnislos, so fordert es weitere Betroffene durch Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt auf, ein solches Interesse mitzuteilen. Bleibt auch diese Aufforderung ergebnislos, so wird die Rechtseinheit gelöscht.
3 Machen weitere Betroffene ein Interesse an der Aufrechterhaltung des Eintrags geltend, so überweist das Handelsregisteramt die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    BGE 75_I_74
    01.01.1949 · 9 Zitierungen
  2. 2
    BGE 78_I_63
    25.01.1952 · 6 Zitierungen
  3. 3
    BGE 70_I_205
    04.07.1944 · 4 Zitierungen
  4. 4
    Handelsregister, Eintragungspflicht
    · 30.03.1971 · 3 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Pflicht zur Eintragung eines Gemüsebaubetriebs in das Handelsregister
    · 13.03.2009 · 2 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    BGE 70_I_257
    08.12.1944 · 2 Zitierungen

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • VB.2023.00011
    25.05.2023 · 5 Zitierungen
  • VB.2022.00783
    21.06.2022 · 3 Zitierungen
  • VB.2021.00281
    28.10.2021 · 3 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

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