Erwägungen

Sylvain Borgeaud hat seinen Geschäftsbetrieb "Institut de beauté Juvena" an Gabor Kobzos verkauft, unter der Bedingung, dass Letzterer die Abtretung des bestehenden Mietvertrags oder den Abschluss eines neuen Mietvertrags mit dem Eigentümer, La Genevoise Assurances, erwirkt. Obwohl La Genevoise ihre Zustimmung zum Abschluss eines Mietvertrags zugunsten von Kobzos bestätigt hatte, lehnte Letzterer die vorgeschlagenen Bedingungen ab, insbesondere die monatliche Nettomiete von 1'384 Franken zuzüglich 225 Franken Nebenkosten, indem er das Versicherungspersonal beschimpfte und beleidigte. La Genevoise war daraufhin nicht mehr bereit, ihn als Mieter zu akzeptieren.

Kobzos erklärte anschließend den Verkaufsvertrag für aufgelöst und erhob eine Klage gegen Borgeaud auf Zahlung von 21'650 Franken. Das Bezirksgericht Lausanne wies die Klage ab, aber die Kammer für Rechtsmittel des Kantonalen Gerichts Waadt verurteilte Borgeaud zur Zahlung von 303 Franken an Kobzos.

Kobzos legte Berufung gegen diese Entscheidung ein.

Erwägungen

Zunächst erinnert das Bundesgericht daran, dass gemäß Art. 156 OR die Bedingung als nicht eingetreten gilt, wenn ihr Eintritt wider Treu und Glauben herbeigeführt wird, ohne dass der Handelnde dabei absichtlich in diesem Sinne gehandelt haben muss.

Im vorliegenden Fall ist das Bundesgericht der Ansicht, dass das anstößige Verhalten…