Erwägungen

Der Fall betrifft die güterrechtliche Auseinandersetzung zwischen F.M. und seiner geschiedenen Ehefrau C.M. Umstritten ist der Wert eines landwirtschaftlichen Betriebs, den F.M. als Mitglied einer Erbengemeinschaft übernommen hat. Der Betrieb war mit einem Gewinnbeteiligungsrecht und einem Rückübertragungsanspruch der Miterben belastet.

Das Obergericht hatte den Verkehrswert des Betriebs auf 809'300 CHF geschätzt, davon 355'100 CHF Schulden, also einen Nettowert von 454'200 CHF. Allerdings setzte das Obergericht den anrechenbaren Wert des Betriebs den Schulden gleich, da die Belastungen durch Gewinnbeteiligung und Rückübertragungsanspruch den Wert neutralisieren würden.

C.M. erhob Berufung gegen dieses Urteil, da sie der Ansicht war, dass das Obergericht den Verkehrswert zu Unrecht reduziert habe.

Erwägungen

Das Bundesgericht führt aus, dass latente Belastungen, die sich künftig realisieren könnten, grundsätzlich als wertmindernde Faktoren bei der Bewertung zu berücksichtigen sind. Dabei ist entscheidend, mit welcher Wahrscheinlichkeit sich solche Belastungen verwirklichen könnten.

Das Obergericht hat die Bewertung jedoch nicht ausreichend begründet. Es hat weder abgeklärt, wie…