Erwägungen
Dieser Fall betrifft einen Rechtsstreit zwischen der Gesellschaft G. und der Gesellschaft X. AG, die mehrere Kaufverträge mit Schiedsklauseln abgeschlossen haben. Die Parteien haben anschließend eine außergerichtliche Vereinbarung (die "Vereinbarung") unterzeichnet, die eine Gerichtsstandsklausel enthält, die die Zuständigkeit der Gerichte in Istanbul begründet.
Die Gesellschaft G. hat ein Schiedsgericht angerufen, das sich trotz der Gerichtsstandsklausel in der Vereinbarung für zuständig erklärt hat. Daraufhin hat die Gesellschaft X. AG Rechtsmittel gegen diese Zwischenentscheidung des Schiedsgerichts eingelegt.
Erwägungen
Das Bundesgericht hat entschieden, dass die Gerichtsstandsklausel in der Vereinbarung die Schiedsklauseln in den Kaufverträgen ersetzt und unwirksam gemacht hat. Die Vereinbarung hatte nämlich den Zweck, die aus den komplexen Rechtsverhältnissen der Parteien resultierenden Streitigkeiten vergleichsweise zu regeln. Folglich wurden die Ansprüche aus den Kaufverträgen aufgehoben und durch Saldoforderungen im Rahmen dieses Vergleichs ersetzt.
Daher hat das Bundesgericht entschieden, dass die Schiedsklauseln in den Kaufverträgen unwirksam geworden und durch die Gerichtsstandsklausel in der Vereinbarung…