Art. 116 OR

Im Allgemeinen

1 Die Tilgung einer alten Schuld durch Begründung einer neuen wird nicht vermutet.
2 Insbesondere bewirkt die Eingehung einer Wechselverbindlichkeit mit Rücksicht auf eine bestehende Schuld oder die Ausstellung eines neuen Schuld- oder Bürgschaftsscheines, wenn es nicht anders vereinbart wird, keine Neuerung der bisherigen Schuld.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Schuldübernahme oder Neuerung? Novationsabsicht aufgrund von Parteiäusserungen, Umständen und angesichts der Interessenlage verneint
    · 23.12.1981 · 7 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    · 06.11.1979 · 7 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Kontokorrentverhältnis. 1. Art. 117 Abs. 2 OR
    · 20.06.1978 · 7 Zitierungen
  4. 4
    BGE 60_II_332
    01.01.1934 · 7 Zitierungen
  5. 5
    Befristete Bürgschaft
    · 02.10.2001 · 6 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Übernahme der Aktiven und Passiven einer Kommanditgesellschaft, die sich gegenüber einer Bank verbürgt hat, durch eine Aktiengesellschaft
    · 07.08.2000 · 6 Zitierungen

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Darlehensvertrag
    · 22.05.2012 · 6 Zitierungen
  • 16.05.2002 · 6 Zitierungen Zusammenfassung
  • OG.2013.00061
    09.03.2017 · 1 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

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