Erwägungen
Die X. AG erhob Beschwerde gegen die Baubewilligung für den Neubau des Polizei- und Justizzentrums (PJZ) in Zürich-Aussersihl. Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich hatte die Beschwerde abgewiesen.
Das Bundesgericht bestätigte den Entscheid des Verwaltungsgerichts. Es kam zum Schluss, dass die Baubewilligung aus Sicht des Biotopschutzes und des Lärmschutzes für den geplanten Helikopterlandeplatz nicht zu beanstanden ist. Auch die Höhe der vom Verwaltungsgericht auferlegten Gerichtskosten von 40'000 Franken wurde als angemessen erachtet.
Erwägungen
Das Bundesgericht führte aus, dass der Eingriff in die schützenswerten Biotope bereits im Gestaltungsplanverfahren bewilligt und die erforderlichen Ersatzmassnahmen verfügt wurden. Die Konkretisierung der Massnahmen erfolgte weitgehend parallel zur Erteilung der Baubewilligung.
Hinsichtlich des Helikopterlandeplatzes sah das Bundesgericht keine Notwendigkeit für eine detaillierte Lärmberechnung, da lediglich rund 50 Flugbewegungen pro Jahr geplant sind. Es…