Erwägungen
Am 7. Juni 1995 wurde beim Kanton Solothurn eine Volksinitiative "Für eine gleichberechtigte Vertretung der Frauen und Männer in den kantonalen Behörden - Initiative 2001" eingereicht. Die Initiative verlangte eine dem Bevölkerungsanteil entsprechende Vertretung von Frauen und Männern im Kantonsrat, Regierungsrat und in den kantonalen juristischen Behörden.
Der Regierungsrat beantragte dem Kantonsrat, die Initiative für ungültig zu erklären, da die geforderte Quotenregelung gegen Bundesrecht verstoße. Der Kantonsrat folgte diesem Antrag und erklärte die Initiative für ungültig.
Gegen diesen Beschluss reichten die Initianten staatsrechtliche Beschwerde beim Bundesgericht ein.
Erwägungen
Das Bundesgericht wies die Beschwerde ab. Es führte aus, dass die mit der Initiative verlangte Quotenregelung einen unverhältnismässigen Eingriff in das in der Bundesverfassung verankerte Diskriminierungsverbot darstelle.
Die Quotenregelung gehe weit über das Ziel der in der Bundesverfassung garantierten Chancengleichheit hinaus, indem sie Ergebnisgleichheit herbeiführen wolle. Eine solche starre Quotenregelung ohne Berücksichtigung der individuellen Qualifikation sei nicht verhältnismässig.
Soweit die Regelung vom Volk gewählte Behörden…