Erwägungen

Das Bundesgericht wurde mit einer Nichtigkeitsbeschwerde der Staatsanwaltschaft des Kantons Waadt gegen einen Entscheid des Kassationsgerichts des Kantonsgerichts Waadt befasst, der S. vom Vorwurf der sexuellen Handlungen mit abhängigen Personen (Art. 188 StGB) freigesprochen hatte.

S., geboren 1942, hatte ab 1993 homosexuelle Beziehungen mit Alain, geboren 1976, als dieser knapp 17 Jahre alt war. Obwohl S. die familiären, beruflichen und Integrationsschwierigkeiten von Alain kannte, sah das Kantonsgericht keine Abhängigkeitsbeziehung zwischen ihnen.

Erwägungen

Gemäß dem Bundesgericht zielt Art. 188 StGB darauf ab, Minderjährige über 16 Jahre vor sexuellem Missbrauch zu schützen, wenn sie sich in einem Abhängigkeitsverhältnis befinden, das ihre Entscheidungsfreiheit einschränkt. Der Täter muss diese Abhängigkeitsbeziehung ausgenutzt haben, was nicht der Fall ist, wenn der Minderjährige, obwohl verletzlich, nicht in einer Notlage ist und der Täter…