Erwägungen

Maria von Känel, geboren am 20. Mai 1971, lebt seit dem 9. März 2007 in einer eingetragenen Partnerschaft mit Martina Rahel Scheibling, geboren am 11. Februar 1971. Letztere ist die leibliche Mutter des am 9. März 2009 geborenen Kindes Sina Rayelle Scheibling.

Mit Schreiben vom 9. März 2010 stellte Maria von Känel bei der Vormundschaftsbehörde Greifensee den Antrag, Sina Rayelle zu adoptieren. Die Vormundschaftsbehörde beantragte die Ablehnung des Gesuchs, was vom Bezirksrat Uster und später auch vom Obergericht bestätigt wurde.

Maria von Känel erhob daraufhin Beschwerde in Zivilsachen beim Bundesgericht, um die Zulassung der Adoption zu erwirken.

Erwägungen

Das Bundesgericht wies die Beschwerde ab, soweit darauf eingetreten wurde. Es führte aus, dass Personen, die in einer eingetragenen Partnerschaft leben, nach geltendem Recht weder zur Adoption noch zur Stiefkindadoption zugelassen sind. Dies ergibt sich aus Art. 28 des Bundesgesetzes über die eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare und Art. 264a Abs. 3 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches.

Das Bundesgericht liess offen, ob das in Art. 28 PartG enthaltene Adoptionsverbot mit der Bundesverfassung und dem Völkerrecht vereinbar ist. Dies deshalb, weil im vorliegenden Fall keine Diskriminierung gegenüber Ehepaaren vorlag. Eine Adoption durch den Stiefelternteil ist gemäss Art. 264a Abs.…