Art. 28 PartG
Adoption und Fortpflanzungsmedizin
Personen, die in eingetragener Partnerschaft leben, sind weder zur gemeinschaftlichen Adoption noch zu fortpflanzungsmedizinischen Verfahren zugelassen.
Die Leitentscheide 2
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Eintragung ausländischer Entscheidungen und Urkunden in das Zivilstandsregister; Anerkennung eines Leihmutterschaftsurteils0 Zitierungen
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2Stiefkindadoption durch eingetragene Partner0 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 4
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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1 Zitierungen05.05.2011 · 1 Zitierungen
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Aufenthaltsbewilligung1 Zitierungen
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Obergericht / Strafgericht / Berufungskammern — SST.2022.1490 ZitierungenSST.2022.149· 01.11.2022 · 0 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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