Erwägungen

Im Gebiet Prausura/Gutveina in der Gemeinde Flims befindet sich eine Gebäudegruppe mit mehreren (Ferien-)Wohnhäusern, die etwa 150 m vom steil abfallenden Stennatobel entfernt liegen. Im Jahr 1994 wurde das Hauptstrassenprojekt "Umfahrung Flims" öffentlich aufgelegt, das vorsieht, Flims-Dorf ab den Vallorca-Kurven nördlich mit dem 2922 m langen Flimserstein-Tunnel zu umfahren. Daran soll die Überquerung des Stennatobel mittels einer 69 m langen Brücke über die Flem anschliessen und hierauf die Strasse zur Umfahrung von Flims-Waldhaus durch den 479 m langen Prau Pultè-Tunnel bis ins Gebiet Staderas (Flims-West) führen.

Verschiedene Eigentümer von Häusern in der Gebäudegruppe Prausura/Gutveina rekurrierten gegen die Projektgenehmigung beim Verwaltungsgericht des Kantons Graubünden, welches den Rekurs am 18. April 1997 abwies. Die Beschwerdeführer verlangen nun, das Projekt sei dahingehend zu ändern, dass die Flembrücke überdeckt und damit eine durchgehende Tunnelumfahrung des Siedlungsgebiets von Vallorca (Flims-Ost) bis Staderas (Flims-West) geschaffen werde.

Erwägungen

Das Bundesgericht weist die Beschwerde ab. Es führt aus, dass zwar nach Art. 11 Abs. 2 USG bei einer neuen Anlage unabhängig von der bestehenden Umweltbelastung grundsätzlich so lange Handlungsbedarf für emissionsbegrenzende Massnahmen besteht, als solche technisch und betrieblich möglich und wirtschaftlich tragbar sind. Im vorliegenden Fall hat die Regierung jedoch bereits zusätzliche Massnahmen zur Lärmverminderung angeordnet, indem sie das Anbringen schallabsorbierender Elemente bei den Tunnelportalen sowie das Einkleiden der Brückenbrüstung mit lärmschluckenden Materialien verfügt hat.

Das Verwaltungsgericht hat in antizipierter Beweiswürdigung festgestellt, dass eine Überdeckung der Flembrücke…