Erwägungen
Die Immobiliengesellschaft Villamont AG ist eine Aktiengesellschaft mit einem Kapital von 100.000 Franken, eingeteilt in 200 Aktien zu je 500 Franken. Bis 1948 gehörten die Aktien vollständig Frau Adèle Zumbach. Nach ihrem Tod wurden sie unter ihren vier Kindern, darunter Frau Aimée Becker, aufgeteilt. 1950 und 1954 bestand der Verwaltungsrat aus Pio Caimi, Ermano Pianta und Rechtsanwalt Zumstein, der als Vertreter von Frau Becker galt.
1954 änderte die Gesellschaft ihren Zweck, um ihr Gebäude verkaufen zu können, was am 30. Dezember 1954 an die Gesellschaft Asteria AG in Lugano erfolgte. Frau Becker, die der Ansicht war, dass die Tessiner Verwaltungsräte die Geschäfte der Gesellschaft nur in ihrem eigenen Interesse geführt hatten, verklagte die Gesellschaft auf Auflösung.
Erwägungen
Das Bundesgericht weist die Beschwerde der Gesellschaft ab und bestätigt den Entscheid des kantonalen Gerichts, die Gesellschaft aufzulösen. Es ist der Auffassung, dass die von Frau Becker geltend gemachten, unbestrittenen Tatsachen zeigen, dass die Mehrheit der Aktionäre seit Jahren das Gesellschaftsvermögen unter völliger Missachtung der berechtigten Interessen der Minderheit und ausschließlich zum Vorteil einiger Aktionäre, ihrer Angehörigen oder ausländischer Gesellschaften verwaltet hat. Solcher Missbrauch in einer kleinen Aktiengesellschaft, in der die Aktionäre persönliche Beziehungen haben, rechtfertigt die Auflösung der…