Erwägungen
Am 19. November 2009 beschloss der Grosse Rat des Kantons Bern eine Teilrevision des Gesetzes über die Besteuerung der Strassenfahrzeuge. Am 16. April 2010 reichte ein Komitee einen Volksvorschlag ein, der von der Volksabstimmung am 13. Februar 2011 erfasst wurde. In dieser Abstimmung wurden sowohl die Vorlage des Grossen Rates als auch der Volksvorschlag angenommen, wobei der Volksvorschlag in der Stichfrage knapp obsiegte.
Gegen die Abstimmung gingen beim Verwaltungsgericht des Kantons Bern zwei Beschwerden ein, die eine Nachzählung der Stimmen verlangten. Das Verwaltungsgericht ordnete daraufhin die Nachzählung an. Bei der Vorbereitung der Nachzählung stellte sich jedoch heraus, dass über 5% der Stimmzettel von 29 Gemeinden vernichtet worden waren. Daraufhin hob der Regierungsrat des Kantons Bern die Anweisung zur Nachzählung auf und ordnete stattdessen die Wiederholung der Volksabstimmung an.
Erwägungen
Das Bundesgericht hielt fest, dass der Regierungsrat des Kantons Bern aus eigener Kompetenz berechtigt war, die Wiederholung der Volksabstimmung anzuordnen. Dies sei mit dem Verfassungsrecht des Bundes und des Kantons Bern vereinbar.
Inhaltlich begründete das Bundesgericht, dass aufgrund des äusserst knappen…