Erwägungen

Die Uber B.V. mit Sitz in den Niederlanden ist Arbeitgeberin der UberX-, UberBlack-, UberVan- und UberGreen-Fahrer, die eine unselbstständige Erwerbstätigkeit ausüben. Die Uber Switzerland GmbH mit Sitz in Zürich stellt dabei die Betriebsstätte der Uber B.V. in der Schweiz dar, weshalb die Uber B.V. gestützt auf Art. 12 Abs. 2 AHVG beitragspflichtig ist.

Erwägungen

Das Bundesgericht hat festgestellt, dass die Uber B.V. über ein weitreichendes Weisungsrecht gegenüber den Fahrern verfügt und diese in einem Subordinationsverhältnis zu ihr stehen. Zudem tragen die Fahrer kein relevantes Unternehmerrisiko. Daher überwiegen die Merkmale einer unselbstständigen Erwerbstätigkeit.

Weiter hat das Bundesgericht entschieden, dass die Uber B.V. über eine Betriebsstätte in der Schweiz verfügt. Die Uber Switzerland GmbH stellt der Uber B.V. seit 2014 an der Adresse Badenerstrasse 565a in Zürich (vormals Seefeldstrasse…