Sachverhalt

Am 20. Januar 1997 erstattete eine Mutter Anzeige gegen ihren Ehemann, X., wegen Verdachts auf sexuelle Gewalt gegen ihre 1992 geborene Tochter. Das Kind hatte nach einem Wochenende bei seinem Vater gegenüber seiner Mutter Aussagen gemacht. Die Polizei befragte das Kind in Anwesenheit seiner Mutter, aber die Antworten waren wenig präzise. Zusätzliche Befragungen wurden von einer Sozialarbeiterin des kinderpsychiatrischen und jugendhilferechtlichen Dienstes durchgeführt, die anatomische Puppen verwendete, um die Aussagen des Kindes zu erleichtern. Die Videoaufzeichnungen dieser Befragungen wurden von Experten begutachtet, die zu dem Schluss kamen, dass die Aussagen des Kindes glaubwürdig seien, aber die Befragungsmethoden suggestiv seien.

Das Kantonsgericht verurteilte X. wegen sexueller Gewalt gegen Minderjährige, basierend hauptsächlich auf den Aussagen des Kindes und den psychologischen Gutachten. X. legte Beschwerde in Strafsachen beim Bundesgericht ein und argumentierte, dass die Gutachten nicht verlässlich seien und die Aussagen des Kindes durch suggestiven Faktoren beeinflusst worden seien.

Erwägungen

Das Bundesgericht prüfte die Anforderungen an die psychologische Begutachtung in Fällen von Verdacht auf sexuelle Gewalt gegen Kinder. Es erinnerte daran, dass psychologische Gutachten objektiv und unparteiisch durchgeführt werden müssen und dass die verwendeten Methoden wissenschaftlich fundiert sein müssen. Das Gericht betonte auch die Wichtigkeit, suggestiven Faktoren zu berücksichtigen, die die Aussagen von Kindern beeinflussen können, wie z.B. suggestive Fragen oder erwartete Antworten.

Das Gericht stellte fest, dass die in diesem Fall durchgeführten psychologischen Gutachten den aktuellen wissenschaftlichen Anforderungen nicht entsprachen. Die Experten hatten kein Gespräch mit dem Kind geführt, und ihre Schlussfolgerungen basierten hauptsächlich auf den Videoaufzeichnungen der Befragungen. Darüber hinaus waren die Befragungsmethoden suggestiv, und die Experten hatten die suggestiven Faktoren, die die Aussagen des Kindes beeinflussen könnten, nicht berücksichtigt.

Das Gericht kam zu…