Art. 249 BStP
Grundsatz
Personen und Gegenstände dürfen ohne Einwilligung nur durchsucht werden, wenn zu vermuten ist, dass Tatspuren oder zu beschlagnahmende Gegenstände und Vermögenswerte gefunden werden können.
Die Leitentscheide 6
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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132 Zitierungen
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2Strafverfahren, Willkürverbot, Unschuldsvermutung25 Zitierungen
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3Art. 249, 269 und 270 Abs. 1 BStP (a.F.) resp. 270 lit. c (n.F.). Der öffentliche Ankläger kann im Verfahren der eidgenössischen Nichtigkeitsbeschwerde die Rüge der willkürlichen Beweiswürdigung nicht vorbringen, auch n…14 Zitierungen
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4Verdacht auf sexuellen Kindsmissbrauch; Begutachtung9 Zitierungen
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5Nachweis der Angetrunkenheit9 Zitierungen
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6Freie Beweiswürdigung; anonymisierter Zeuge8 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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1 Zitierungen
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1 Zitierungen02.11.2006 · 1 Zitierungen
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1 Zitierungen02.12.2003 · 1 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
Für diesen Artikel ist noch kein neues Urteil erfasst.