Sachverhalt
Dieser Fall betrifft eine Nichtigkeitsbeschwerde der Staatsanwaltschaft des Kantons Appenzell Ausserrhoden gegen ein Freispruchurteil der Vorinstanz gegen X.
Die Vorinstanz hat den Angeklagten mangels ausreichender Beweise freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft macht geltend, dass die Vorinstanz bei der Beweiswürdigung die Art. 249 und 251 der Schweizerischen Strafprozessordnung (StPO) verletzt habe.
Erwägungen
Das Bundesgericht weist die Nichtigkeitsbeschwerde der Staatsanwaltschaft ab. Es ist der Ansicht, dass die Vorinstanz den Grundsatz der freien Beweiswürdigung gemäss Art. 249 StPO nicht verletzt hat, auch wenn ihre Schlussfolgerungen zur Glaubwürdigkeit des Hauptzeugen als willkürlich bezeichnet werden könnten.
Art. 249 StPO verbietet dem Richter lediglich, sich auf gesetzliche Beweisregeln zu stützen, die seine eigene Beweiswürdigung ausschliessen würden. Solange der Richter auf seiner persönlichen Überzeugung basiert, liegt keine Verletzung dieser Bestimmung vor, auch wenn seine…