Erwägungen
Die 1940 geborene K. ist bei der Visana krankenversichert und leidet an chronischem Asthma bronchiale, chronischer Sinusitis und vegetativer Dystonie. Seit 1994 steht sie wegen Beschwerden in den Kiefergelenken in Behandlung. Die diagnostizierte artikuläre Dysfunktion und Tendomyopathie wurden durch Physiotherapie und Schienentherapie behandelt. Im Dezember 1996 ersuchte ihr Zahnarzt Dr. med. dent. C. die Visana um Kostengutsprache für eine definitive prothetische Rekonstruktion des Gebisses.
Die Visana verneinte die Leistungsübernahme, woraufhin K. Beschwerde erhob. Das Versicherungsgericht des Kantons Basel-Stadt wies die Beschwerde ab. K. erhob daraufhin Verwaltungsgerichtsbeschwerde beim Bundesgericht.
Erwägungen
Das Bundesgericht führt aus, dass zwischen ärztlichen und zahnärztlichen Behandlungen zu unterscheiden ist. Massgebend sind der Ansatzpunkt und die therapeutische Zielsetzung der Behandlung. Zahnärztliche Behandlungen betreffen in der Regel das Kausystem, während ärztliche Behandlungen auf andere Körperteile oder Funktionen abzielen.
Im vorliegenden Fall diente die Schienentherapie der Entlastung der Kiefermuskulatur und -gelenke, also einem ärztlichen Zweck. Daher sind die…