Art. 17 KLV
Umsetzungsbericht
1 Nach der Umsetzung der Massnahmen oder, bei besonders kostenintensiven Massnahmen, nach der Erreichung eines Zwischenziels (Art. 13 Abs. 4 Bst. i) ist dem BFE ein Bericht einzureichen. Dieser muss enthalten:
- a. Angaben über den Stand der Umsetzung der Massnahmen;
- b. eine Kostenzusammenstellung mit Rechnungskopien.
2 Der Bericht bedarf der Genehmigung durch das BFE.
3 Das BFE kann weitere Angaben verlangen, soweit diese für die Auszahlung der Finanzhilfe notwendig sind.
Die Leitentscheide 6
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Art. 17 (Ingress) und Art. 17 lit. a Ziff. 2 KLV: Zahnärztliche Behandlung in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung. - Für zahnärztliche Behandlungen ist eine Berufung auf Art. 25 KVG nicht möglich180 Zitierungen
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2149 Zitierungen
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3Art. 17 lit. a Ziff. 2 KLV: Leistungspflicht bei verlagerten Weisheitszähnen139 Zitierungen
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4Dabei wird grundsätzlich eine objektive Unvermeidbarkeit vorausgesetzt. - Die geforderte Unvermeidbarkeit verlangt eine nach dem jeweiligen Wissensstand der Zahnheilkunde genügende Mundhygiene; eine versicherte Person,…82 Zitierungen
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5Art. 19a, Art. 19a Abs. 2 Ziff. 22 KLV: Zahnärztliche Behandlung, die durch ein Geburtsgebrechen bedingt ist62 Zitierungen
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6Art. 17 lit. d Ziff. 1 und Art. 17 lit. d Ziff. 3 KLV: Abgrenzung zwischen ärztlicher und zahnärztlicher Behandlung. - Die im Vordergrund stehenden Kriterien für die Abgrenzung zwischen ärztlicher und zahnärztlicher Beh…59 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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14 Zitierungen23.12.2010 · 14 Zitierungen
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Krankenversicherung11 Zitierungen
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Krankenversicherung6 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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