Art. 25 KVG

Allgemeine Leistungen bei Krankheit

1 Die obligatorische Krankenpflegeversicherung übernimmt die Kosten für die Leistungen, die der Diagnose oder Behandlung einer Krankheit und ihrer Folgen dienen.
2 Diese Leistungen umfassen:
  1. a. die Untersuchungen und Behandlungen, die ambulant, stationär oder in einem Pflegeheim sowie die Pflegeleistungen, die im Rahmen einer stationären Behandlung erbracht werden von: 1. Ärzten oder Ärztinnen, 2. Chiropraktoren oder Chiropraktorinnen, 2bis. Pflegefachpersonen, 3. Personen, die auf Anordnung oder im Auftrag eines Arztes oder einer Ärztin beziehungsweise eines Chiropraktors oder einer Chiropraktorin Leistungen erbringen;
  2. b. die ärztlich oder unter den vom Bundesrat bestimmten Voraussetzungen von Chiropraktoren oder Chiropraktorinnen verordneten Analysen, Arzneimittel und der Untersuchung oder Behandlung dienenden Mittel und Gegenstände;
  3. c. einen Beitrag an die Kosten von ärztlich angeordneten Badekuren;
  4. d. die ärztlich durchgeführten oder angeordneten Massnahmen der medizinischen Rehabilitation;
  5. e. den Aufenthalt im Spital entsprechend dem Standard der allgemeinen Abteilung;
  6. f. … fbis. den Aufenthalt bei Entbindung in einem Geburtshaus (Art. 29);
  7. g. einen Beitrag an die medizinisch notwendigen Transportkosten sowie an die Rettungskosten;
  8. h. die Leistung der Apotheker und Apothekerinnen bei der Abgabe von nach Bst. b verordneten Arzneimitteln.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Art. 32 Abs. 1, Art. 33 Abs. 3, Art. 52 Abs. 1 lit. b KVG: Arzneimittel, deren Wirksamkeit nicht hinreichend nachgewiesen ist
    · 10.07.2002 · 266 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Dreijährliche Überprüfung der Bedingungen für die Aufnahme in die Spezialitätenliste
    · 14.12.2015 · 147 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Art. 33 lit. a und c KVV sowie Art. 1 KLV und Anhang 1 KLV: Zweckmässigkeit der Leistung
    · 30.04.2004 · 143 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Art. 17, 18, 19 KLV: zahnärztliche Behandlung in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung
    · 04.06.1998 · 133 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Gesetzliche Grundlage dieser Verordnungsbestimmung; massgebende Kriterien für die Beurteilung der Frage, wann (unzulässige) Publikumswerbung gegeben ist, sowie daran anknüpfende verwaltungsrechtliche Massnahmen.
    · 14.01.2003 · 132 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Art. 24, Art. 25 Abs. 2 lit. d und e KVG: Abgrenzung der Leistungspflicht für Klinikaufenthalte bei Rehabilitations- und Erholungsbedürftigkeit. - Bei der medizinischen Rehabilitation gelangen Therapieformen zur Nachbeh…
    · 09.05.2000 · 130 Zitierungen

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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