Sachverhalt
Die Firma Knoll AG beantragte die Aufnahme des Medikaments REDUCTIL mit dem Wirkstoff Sibutramin für die Indikation "Adipositas mit BMI ≥ 30" in die Spezialitätenliste. Das Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) lehnte den Antrag ab, da das Präparat nicht zweckmässig sei. Die Eidgenössische Rekurskommission für die Spezialitätenliste bestätigte diese Entscheidung, da die Wirksamkeit von REDUCTIL nicht hinreichend nachgewiesen sei. Insbesondere sei nicht belegt, dass der erzielte Gewichtsverlust von Dauer ist.Erwägungen
Das Bundesgericht bestätigte die Ablehnung der Aufnahme von REDUCTIL in die Spezialitätenliste. Nach den gesetzlichen Bestimmungen muss ein Arzneimittel, um in die Spezialitätenliste aufgenommen zu werden, wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich sein. Die Wirksamkeit muss nach wissenschaftlichen Methoden nachgewiesen sein. Für REDUCTIL…