Art. 96 KVG

Vollzug

Der Bundesrat ist mit dem Vollzug dieses Gesetzes beauftragt. Er erlässt die Ausführungsbestimmungen.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Art. 32 Abs. 1, Art. 33 Abs. 3, Art. 52 Abs. 1 lit. b KVG: Arzneimittel, deren Wirksamkeit nicht hinreichend nachgewiesen ist
    · 10.07.2002 · 220 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Dreijährliche Überprüfung der Bedingungen für die Aufnahme in die Spezialitätenliste
    · 14.12.2015 · 141 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Beurteilung der Wirtschaftlichkeit bei Generika und Höhe des Selbstbehalts bei Arzneimitteln
    · 29.05.2019 · 119 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Gesetzliche Grundlage dieser Verordnungsbestimmung; massgebende Kriterien für die Beurteilung der Frage, wann (unzulässige) Publikumswerbung gegeben ist, sowie daran anknüpfende verwaltungsrechtliche Massnahmen.
    · 14.01.2003 · 117 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Wirtschaftlichkeitsbeurteilung eines patentgeschützten Medikaments im Rahmen des therapeutischen Quervergleichs (TQV)
    · 07.06.2021 · 29 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    · 29.06.1999 · 17 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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