Erwägungen

Die Regierung des Kantons Appenzell Ausserrhoden hat eine Volksinitiative in Form eines allgemeinen Vorschlags zur Einführung von 12 autofreien Sonntagen im Kanton erhalten. Auf der Grundlage eines Rechtsgutachtens, das zu dem Schluss kam, dass die Initiative dem Bundesrecht widerspricht, erklärte der Grosse Rat die Initiative mit 58 zu 2 Stimmen für ungültig. Der Beschwerdeführer, ein Bürger und Mitglied des Initiativkomitees, hat gegen diese Entscheidung Beschwerde eingelegt.

Erwägungen

Das BGE hat entschieden, dass das Bundesrecht dem Bundesrat die alleinige Zuständigkeit für den Erlass von allgemeinen Beschränkungen des motorisierten Verkehrs auf dem gesamten Schweizer Hoheitsgebiet ohne Beschilderungspflicht vorbehält. Die Kantone sind lediglich befugt, den motorisierten Verkehr auf bestimmten Strassen durch vollständige Fahrverbote oder funktionale Verkehrsbeschränkungen und deren Beschilderung gemäss den Bundesvorschriften einzuschränken.

Die strittige Initiative zielt darauf ab, den privaten motorisierten Verkehr an 12 Sonntagen pro Jahr auf einem grossen Teil des kantonalen Strassennetzes generell zu verbieten, was den Erlass einer gesetzlichen Regelung erfordern…