Erwägungen

X. war als Pilot bei der Balair/CTA Leisure AG angestellt. Bei Konkurseröffnung über die Balair/CTA Leisure AG im November 2001 kollozierte das Konkursamt eine Forderung von X. in Höhe von CHF 30'807.82 für nicht bezogene Ferien (49 Tage) in der Ersten Klasse. Die Swissair Schweizerische Luftverkehr-Aktiengesellschaft in Nachlassliquidation und die Flightlease AG in Nachlassliquidation fochten den Kollokationsplan an und verlangten, dass ein Teil der Forderung von CHF 16'661.37 in die Dritte Klasse zu verweisen sei.

Erwägungen

Das Bundesgericht wies die Berufung ab. Es entschied, dass die gesamte Abgeltungsforderung für nicht bezogene Ferien in der Ersten Klasse zu kollozieren ist. Der Ferienanspruch entsteht pro rata temporis entsprechend der Beschäftigungsdauer. Eine Abgeltung von Ferienansprüchen ist grundsätzlich nur zulässig, wenn deren Bezug in natura bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr möglich ist. Da im vorliegenden Fall der Abgeltungsanspruch für nicht bezogene Ferien erst bei Konkurseröffnung entstanden ist, muss er vollumfänglich in der Ersten Klasse kolloziert werden.

Das Bundesgericht führte weiter aus, dass sich bei dieser Lösung keine Probleme im Zusammenhang mit der Verjährung ergeben. Für bereits verwirkte oder verjährte Ferienansprüche entsteht gar kein Abgeltungsanspruch, und ein Abgeltungsanspruch, der mehr als sechs…