Erwägungen
Die Arosa Bergbahnen AG plante den Abbruch des bestehenden Bergrestaurants "Weisshorngipfel" und den Neubau eines grösseren Restaurants auf dem Gipfelplateau des Aroser Weisshorns. Der Schweizer Heimatschutz erhob Beschwerde gegen die erteilten Baubewilligungen.
Das Bundesgericht hiess die Beschwerde teilweise gut. Es ordnete zusätzliche Auflagen an, um die Beeinträchtigung der Landschaft durch den Neubau möglichst gering zu halten. Dazu gehören der vollständige Abbruch des bestehenden Bergrestaurants, die Renaturierung des Geländes sowie Massnahmen zur Vermeidung von Lichtimmissionen.
Erwägungen
Das Bundesgericht prüfte, ob das umstrittene Bergrestaurant den Anforderungen an Standortgebundenheit und Landschaftsschutz genügt. Es kam zum Schluss, dass der Neubau trotz seiner exponierten Lage auf dem Gipfel keine erhebliche zusätzliche Beeinträchtigung der Landschaft darstellt, da das Gipfelplateau bereits stark überbaut ist.
Allerdings hätte das Verwaltungsgericht das Projekt der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) zur Begutachtung unterbreiten müssen, da es sich um einen wichtigen Fall im Sinne des Natur- und…