Erwägungen
Die Gemeinde Ermatingen plante den Bau einer Bootssteganlage mit 162 Liegeplätzen im Bereich des Westerfeldes, wobei die bestehenden Bojenfelder "Bügen" und "Horn" aufgehoben werden sollten. Das kantonale Departement für Bau und Umwelt erteilte die Baubewilligung und Konzession, nachdem es einen Umweltverträglichkeitsbericht eingeholt und die Umweltschutzfachstelle angehört hatte. Der Eigentümer einer in der öffentlichen Zone liegenden Parzelle erhob daraufhin Verwaltungsgerichtsbeschwerde beim Bundesgericht.Erwägungen
Das Bundesgericht kam zum Schluss, dass der sogenannte "Gesamtentscheid" des kantonalen Departements unvollständig und nicht überprüfbar ist, da darin die erforderliche fischereirechtliche Bewilligung nach Art. 8 des Bundesgesetzes über die Fischerei nicht ausdrücklich erteilt wurde. Zudem stellte das Bundesgericht fest, dass die geplante Bootssteganlage zu einem schwerwiegenden Eingriff in das betroffene Bundesinventar-Objekt Nr. 1411 "Untersee-Hochrhein" führen würde, der mit dem Gebot der ungeschmälerten Erhaltung oder grösstmöglichen Schonung gemäss Art. 6 des Natur- und…