Art. 9 BGF

Massnahmen für Neuanlagen

1 Die zur Erteilung der fischereirechtlichen Bewilligung zuständigen Behörden haben unter Berücksichtigung der natürlichen Gegebenheiten und allfälliger anderer Interessen alle Massnahmen vorzuschreiben, die geeignet sind:
  1. a. günstige Lebensbedingungen für die Wassertiere zu schaffen hinsichtlich: 1. der Mindestabflussmengen bei Wasserentnahmen, 2. der Ausbildung des Durchflussprofils, 3. der Beschaffenheit der Sohle und der Böschungen, 4. der Zahl und Gestaltung der Fischunterschlupfe, 5. der Wassertiefe und -temperatur, 6. der Fliessgeschwindigkeit;
  2. b. die freie Fischwanderung sicherzustellen;
  3. c. die natürliche Fortpflanzung zu ermöglichen;
  4. d. zu verhindern, dass Fische und Krebse durch bauliche Anlagen oder Maschinen getötet oder verletzt werden.
2 Lassen sich bei den vorgesehenen Eingriffen in die Gewässer, ihren Wasserhaushalt oder ihren Verlauf sowie bei Eingriffen in die Ufer und den Grund von Gewässern keine Massnahmen finden, die schwerwiegende Beeinträchtigungen von Interessen der Fischerei im Sinne von Artikel 1 verhindern können, so muss nach der Abwägung der Gesamtinteressenlage entschieden werden.
3 Massnahmen nach Abs. 1 müssen bereits bei der Projektierung der technischen Eingriffe vorgesehen werden.

Die Leitentscheide 5

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Projekt "Überleitung Lugnez": Konzession für zusätzliche Wasserfassungen für die bestehenden Kraftwerksanlagen (Art. 29 ff
    · 12.10.2016 · 9 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Konzession und Bewilligungen für den Neubau eines Wasserkraftwerks
    · 27.11.1998 · 7 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    · 05.10.1999 · 4 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Bau- und Konzessionsgesuch für eine Bootssteganlage
    · 28.08.2001 · 3 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Grundsatz der vollständigen Kostenerstattung; Anrechenbarkeit von (wiederkehrenden) Unterhalts- und Betriebskosten der baulichen Sanierungsmassnahmen; Grundsatz der Einmaligkeit der Subventionsgewährung
    · 21.01.2025 · 0 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • 03.05.2023 · 7 Zitierungen Zusammenfassung
  • 15.03.2002 · 6 Zitierungen
  • slos geworden war, und erteilte entsprechend der nachträglichen Projektänderung die Konzession mit zusätzlichen und präzisierten Auflagen. Technische Massnahmen zur Reduktion der Strömungsgeschwindigkeit im Bereich des Feinrechens erachtete sie nicht als erforderlich.
    · 29.10.2001 · 6 Zitierungen

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