Erwägungen
Die Antonie Deusser-Stiftung und die Arthur und Estella Hirzel Callegari-Stiftung sind zwei Stiftungen gemäss Art. 80 ff. ZGB. Seit der Gründung war Hugo Ammann Stiftungsratspräsident beider Stiftungen. Weitere Stiftungsratsmitglieder waren Kurt Gosteli und Eliane Pires. Alexander von Senger wurde 1998 als Geschäftsführer des Schlossbetriebs Zurzach und als Stiftungsrat gewählt, wurde aber 1999 wieder abgewählt. Aufgrund einer Aufsichtsanzeige setzte das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) 2002 Alexander von Senger, Hugo Ammann, Kurt Gosteli und Eliane Pires wieder als Stiftungsräte ein, entzog Ammann und Gosteli jedoch die Unterschriftenberechtigung. Im Mai 2003 wählte Alexander von Senger ohne Rücksprache mit dem EDI oder dem Stiftungsbeistand fünf weitere Personen in den Stiftungsrat. Das EDI untersagte den Stiftungsräten daraufhin, ohne Einverständnis des Beistands Handlungen vorzunehmen.Erwägungen
Das Bundesgericht stellte zunächst fest, dass die Ernennung der fünf neuen Stiftungsräte durch Alexander von Senger nichtig ist, da nach den Statuten für die Ernennung neuer Stiftungsräte ein Mehrheitsbeschluss des Stiftungsrats erforderlich ist. Ammann und Gosteli sind zwar in ihren Ämtern eingestellt, aber weiterhin Mitglieder des Stiftungsrats, sodass von Senger nicht alleine handeln konnte. Allerdings…