Sachverhalt

Der Fall betrifft eine Frau, [B.], geboren 1937, die 1973 wegen ihrer psychischen Probleme und ihrer desolaten finanziellen Situation unter Beistandschaft gestellt wurde. Der Rechtsberater, [A.], wurde 1996 ernannt, um das Vermögen von [B.] im Rahmen einer kombinierten Beistandschaft zu verwalten. Während seiner Amtszeit ließ [A.] das Vermögen von [B.] erheblich schwinden, von 650 000 Schweizer Franken auf null in wenigen Jahren. [B.] erhob eine Schadensersatzklage gegen [A.] mit dem Ziel, 500 000 Schweizer Franken zu erhalten.

Die wichtigsten Fakten des Falls sind die folgenden

  • Die Beistandschaft von [B.] wurde 1973 wegen ihrer psychischen Probleme und ihrer desolaten finanziellen Situation eingerichtet.
  • [A.] wurde 1996 als Rechtsberater ernannt, um das Vermögen von [B.] im Rahmen einer kombinierten Beistandschaft zu verwalten.
  • Während seiner Amtszeit ließ [A.] das Vermögen von [B.] erheblich schwinden, von 650 000 Schweizer Franken auf null in wenigen Jahren.
  • [B.] erhob eine Schadensersatzklage gegen [A.] mit dem Ziel, 500 000 Schweizer Franken zu erhalten.

Erwägungen

Die Entscheidung des Bundesgerichts basiert auf der Analyse der Haftung des Rechtsberaters im Rahmen einer kombinierten Beistandschaft. Das Gericht befand, dass der Rechtsberater seine Pflicht, das Vermögen von [B.] sorgfältig zu verwalten, verletzt hatte und rechtswidrig gehandelt hatte, indem er das Vermögen von [B.] erheblich schwinden ließ.

Das Gericht prüfte auch die Argumente von [A.], wonach er im besten Interesse von [B.] gehandelt habe und das Vermögen von [B.] aufgrund der Wertsteigerung der Immobilien zugenommen habe. Das Gericht befand jedoch, dass diese Argumente unbegründet seien, da es keinen Zusammenhang zwischen der Wertsteigerung der Immobilien und dem Schwinden des Vermögens von [B.] gebe.

Das Gericht kam zu dem Schluss,…