Erwägungen

Das Bundesgericht musste über eine staatsrechtliche Beschwerde gegen den Vollziehungsbeschluss des Verfassungsrates der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft entscheiden. Der Verfassungsrat hatte angeordnet, dass über die neue Kantonsverfassung und die "Hauptgrundzüge der Gesetzgebung" getrennt abgestimmt werden soll. 47 stimmberechtigte Bürger des Kantons Basel-Landschaft erhoben Beschwerde gegen diese Anordnung, da sie der Meinung waren, dass die "Hauptgrundzüge" gemäß § 57 bis der Kantonsverfassung von Basel-Landschaft zwingend Bestandteil der neuen Verfassung sein müssen.

Erwägungen

Das Bundesgericht kam zum Schluss, dass die "Hauptgrundzüge" zwar formell Verfassungsrecht sind und nicht bloßes Gesetzesrecht, wie der Verfassungsrat angenommen hatte. Dennoch verstößt die vom Verfassungsrat angeordnete getrennte Abstimmung über Verfassung und "Hauptgrundzüge" nicht gegen § 57 bis der Kantonsverfassung von Basel-Landschaft. Das Bundesgericht hob den Vollziehungsbeschluss jedoch insoweit auf, als er eine getrennte Abstimmung vorsieht, ohne das Inkrafttreten der Verfassung von der…