Art. 6 BV
Individuelle und gesellschaftliche Verantwortung
Jede Person nimmt Verantwortung für sich selber wahr und trägt nach ihren Kräften zur Bewältigung der Aufgaben in Staat und Gesellschaft bei.
Die Leitentscheide 6
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Sozialhilfegesetz und Sozialhilfeverordnung des Kantons Zürich: Anrechnung eines Konkubinatsbeitrages im Sozialhilfebudget51 Zitierungen
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2BGE 61_I_1668 Zitierungen01.01.1935 · 8 Zitierungen
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34 Zitierungen
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4Subsidiaritätsprinzip und Vorsorgeschutz3 Zitierungen
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5Wiedervereinigung der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft2 Zitierungen
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6BGE 69_I_1711 Zitierungen01.01.1943 · 1 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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4 Zitierungen
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2 Zitierungen
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Covid-19 / Härtefall1 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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