Art. 6 BV

Individuelle und gesellschaftliche Verantwortung

Jede Person nimmt Verantwortung für sich selber wahr und trägt nach ihren Kräften zur Bewältigung der Aufgaben in Staat und Gesellschaft bei.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Sozialhilfegesetz und Sozialhilfeverordnung des Kantons Zürich: Anrechnung eines Konkubinatsbeitrages im Sozialhilfebudget
    · 17.09.2015 · 51 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    BGE 61_I_166
    01.01.1935 · 8 Zitierungen
  3. 3
    Art. 84, 85 OG: Unzulässigkeit der staatsrechtlichen Beschwerde gegen kantonale Verfassungsvorschriften
    · 09.10.1963 · 4 Zitierungen
  4. 4
    Subsidiaritätsprinzip und Vorsorgeschutz
    · 01.02.2024 · 3 Zitierungen
  5. 5
    Wiedervereinigung der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft
    · 18.12.1968 · 2 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    BGE 69_I_171
    01.01.1943 · 1 Zitierungen

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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