Sachverhalt

Der Fall betrifft Dr. K., einen Geschäftsmann, der ein Unternehmen in der Schweiz leitete. Das Unternehmen hatte 1970 finanzielle Schwierigkeiten und Dr. K. versuchte, es durch Abschlüsse mit zweifelhaften Geschäftsleuten zu retten. Diese Abschlüsse erwiesen sich jedoch als Fehler und verschlechterten die finanzielle Situation des Unternehmens. Am 16. Januar 1975 gewährte das Gericht eine Zahlungsaufschub, aber am 1. Dezember 1975 wurde der Vergleich wegen seines betrügerischen Charakters aufgehoben. Das Unternehmen wurde schließlich am 27. Februar 1976 für bankrott erklärt.

Dr. K. wurde wegen einfacher Konkurs und betrügerischer Erteilung eines gerichtlichen Vergleichs angeklagt. Das erstinstanzliche Gericht verurteilte ihn zu 4 Monaten Haft auf Bewährung, und das Berufungsgericht bestätigte dieses Urteil. Dr. K. legte dann Beschwerde beim Bundesgericht ein.

Erwägungen

Das Bundesgericht prüfte die Argumente von Dr. K. und entschied, dass die beiden vorgeworfenen Delikte keine Successionsbeziehung bildeten. Tatsächlich ist die betrügerische Erteilung eines gerichtlichen Vergleichs ein Delikt gegen die Justiz, während einfacher Konkurs ein Delikt gegen die Gläubiger ist.

Das Bundesgericht prüfte auch die Frage der Verjährung und entschied, dass die Verjährung der betrügerischen Erteilung eines gerichtlichen Vergleichs am 16. Juli 1975 begonnen hatte, dem Tag, an dem der Vergleich vom Gericht genehmigt worden war. Da die ordentliche Verjährungsfrist von 5 Jahren durch Ermittlungsakte unterbrochen worden war, begann die absolute Verjährungsfrist von 7 Jahren und 6 Monaten am 16. Juli 1975. Daher war die Verjährung am 17. Januar 1983, vor dem…