Art. 170 StGB
Erschleichung eines gerichtlichen Nachlassvertrages
Der Schuldner, der über seine Vermögenslage, namentlich durch falsche Buchführung oder Bilanz, seine Gläubiger, den Sachwalter oder die Nachlassbehörde irreführt, um dadurch eine Nachlassstundung oder die Genehmigung eines gerichtlichen Nachlassvertrages zu erwirken, der Dritte, der eine solche Handlung zum Vorteile des Schuldners vornimmt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.
Die Leitentscheide 3
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
-
12 Zitierungen
-
2Beweiseignung einer Bilanz0 Zitierungen
-
3Fortsetzungszusammenhang, Verjährung. 1. Fortsetzungszusammenhang zwischen der Erschleichung eines Nachlassvertrages und dem leichtsinnigen Konkurs verneint (E. 1a). 2. Wenn mehrere Bankrotthandlungen zum leichtsinnigen…0 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 2
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
-
Verletzung des Geheim- und Privatbereichs durch Aufnahmegeräte sowie Hausfriedensbruch0 ZitierungenSB.2022.22· 12.12.2024 · 0 Zitierungen
-
0 Zitierungen13.12.2022 · 0 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
Für diesen Artikel ist noch kein neues Urteil erfasst.